Jugendschutz auch im Fasching
Erwachsene, Eltern, Veranstalter und Vereine müssen dafür Sorge tragen, dass auch an diesen Tagen die Regeln eingehalten werden und die Freude für den Nachwuchs an den närrischen Tagen ungetrübt bleibt. Denn besonders an Fasching wird erfahrungsgemäß ausgiebig gefeiert und viel Alkohol und Zigaretten konsumiert.
Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland konsumieren immer früher Alkohol. Der Erstkonsum findet im Durchschnitt mit 12,5 Jahren statt, der erste Rausch erfolgt durchschnittlich mit 14 Jahren. Insgesamt ist festzustellen, dass die soziale Akzeptanz des Alkoholkonsums gerade unter Jugendlichen zugenommen hat. Doch je früher Teenager Erfahrungen mit Alkohol machen, desto größer ist die Gefahr einer späteren Abhängigkeit, zu der es schon im frühen Erwachsenenalter kommen kann. Hirnforscher warnen vor schädlichen Folgen von Alkoholvergiftungen in der Pubertät. Unser Ziel ist es, den Einstieg in den Erstkonsum zu verzögern und exzessive Trinkgewohnheiten in der Freizeit einzudämmen.
Alkohol gehört nicht in Kinderhände
Die Kommunale Jugendarbeit möchte deshalb darauf hinweisen, dass Alkohol nicht in Kinderhände gehört. Der Jugendschutz erlaubt die Abgabe von Alkohol an Jugendliche erst ab 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke sogar erst ab 18 Jahren. Darunter fallen auch die so genannten „Klopferli“. Ältere Jugendliche und Erwachsene sollten ebenfalls auf einen maßvollen Umgang mit Alkohol achten, zumal sie die Vorbilder für die Jüngeren sind.
Eltern und allgemein alle Erwachsenen sind aufgefordert, in dieser „närrischen Zeit“ mit besonderer Aufmerksamkeit dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum alkoholischer Getränke entgegen gesetzlicher Bestimmungen verleitet werden.





















